Allgemeinde Geschäftbedingungen (AGB)
Stand 2020
1. Vertragsbedingungen
Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Silo42 – Jens Riedweg, nachfolgend in Kurzform «S42» genannt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Leistungen
S42 erbringt folgende Leistungen im Bereich der Visuellen Kommunikation (Corporate-, Print- und Web-Design): Auftragsvorbereitung und -planung, Konzeption und Entwürfe, Detailgestaltung und Ausführung, Realisation und Produktionsüberwachung. Für weitere Leistungen im Bereich Web-Programming, Fotografie, Text und Lektorat arbeitet S42 mit ausgewählten Spezialisten zusammen.
3. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
S42 verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erledigen. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen werden vertraulich behandelt.
4. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von S42 geschaffenen Werken (Konzepte, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich S42. Aus diesem Grundsatz folgt unter anderem, dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von S42 nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Arbeiten – insbesondere an der Gestaltung – vorzunehmen. Idee und Gestaltung bleiben geistiges Eigentum von S42.
5. Nutzungsumfang
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch S42 geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Auftragsbeschrieb, beziehungsweise der Richtoffertenstellung. Die von S42 geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von S42 einzuholen und entsprechend zu entschädigen.
6. Gewährleistung
Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken (Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, elektronische Daten, usw.), die durch den Kunden angeliefert werden, geht S42 davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
7. Aufbewahrungspflicht
S42 bewahrt die Auftragsunterlagen und insbesondere die digitalen Daten für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist es ohne anders lautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. Alle daten werden redundant am mehreren Standorten gespeichert.
8. Herausgabe von Daten und Originalen
Die elektronischen Daten und Originale gehören grundsätzlich S42 und werden dem Kunden nur für die vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt.
9. Belegexemplare
Von allen produzierten Arbeiten (inkl. Nachdrucke) ist S42 unaufgefordert 5 einwandfreie Belege, bei Büchern oder anderen wertvollen Stücken 3 Exemplare, zu überlassen. S42 steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.
10. Auftragsvorbesprechung
Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offert-Gespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.
11. Richtofferten
Die aufgrund ungefährer Angaben erstellte Kostenschätzung gilt als unverbindliche Richtofferte. In der Richtofferte nicht erwähnte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Bei unbefristeten Richtofferten von S42 erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen. Preisangaben von S42 beziehen sich ausschliesslich auf die Gestaltung, nicht aber auf die Kosten der Drucklegung. Diese werden separat ausgewiesen.
12. Leistungen und Rechnungen Dritter
Fremdarbeiten werden mittels separater Richtofferte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für die Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern. S42 tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten jeweils im Doppel an S42 zugestellt werden.
13. Verrechnung
Die auf der Richtofferte aufgeführten Beträge sind Beträge in Schweizer Franken. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn nichts anderes vermerkt ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat S42 Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.
14. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich schriftlich E-Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.
15. Autorkorrekturen
Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Richtofferte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen. Ein Gestaltungsauftrag enthält in der Regel ein bis zwei Vorschläge, sofern nichts anderes auf der Richtofferte vereinbart wurde. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind im Kostenvoranschlag enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.
16. Gut zum Druck | Gut zur Ausführung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturangaben, unterzeichnet und innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren. Das OK kann auch via E-Mail erfolgen.
17. Abrechnungsphasen
Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Richtofferte für sich oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat S42 einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.
18. Rechnungskontrolle und Auskünfte
S42 verpflichtet sich die Rechnungen von Dritten gemäss erbrachten Leistungen zu kontrollieren und zu prüfen. Auskünfte über Rechnungen Dritter sowie von S42 kann der Kunde jederzeit verlangen.
21. Haftungsbeschränkung
S42 übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen, beziehungsweise zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird abgelehnt. Die Haftung beschränkt sich auf grobes Verschulden.
22. Mängelrüge
Die von S42 erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen.